WS Bedachungen GmbH

Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 1018/25
Eröffnungsdatum
09.02.2026
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 56372

Eröffnungen veröffentlicht am 05.02.2026

- 8 IN 1018/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

WS Bedachungen GmbH, Friedrichsring 28, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56372), vertreten durch: Carola Wyzisk, (Geschäftsführerin),

wird heute, am 05.02.2026 um 14:33 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.

Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Begründung:

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M. vom 02.02.2026.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 05.02.2026

Eröffnungen veröffentlicht am 06.02.2026

8 IN 1018/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

WS Bedachungen GmbH, Friedrichsring 28, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56372), vertreten durch: Carola Wyzisk, (Geschäftsführerin),

wird heute, am 05.02.2026 um 14:33 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.

Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Begründung:

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M. vom 02.02.2026.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 05.02.2026

Eröffnungen veröffentlicht am 09.02.2026

8 IN 1018/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WS Bedachungen GmbH, Friedrichsring 28, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56372), vertr. d.: Carola Wyzisk, (Geschäftsführerin), ist der Beschluss vom 05.02.2026 berichtigt worden.

Statt Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt. muss es richtig heißen: Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main oder dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 12, 64283 Darmstadt einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 09.02.2026

Entscheidungen im Verfahren veröffentlicht am 09.02.2026

Veröffentlichungstext (Internet): Geschäftsnummer: 8 IN 1018/25 Am 05.02.2026 um 14:33 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WS Bedachungen GmbH, Friedrichsring 28, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56372), vertreten durch: Carola Wyzisk, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de, bestellt worden.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 12.03.2026 (Anmeldefrist).

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 156, 176 InsO) entspricht, ist der 02.04.2026.

Dieser Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung.

Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen schriftlich bei Gericht eingehen:

==> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden; im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrer Höhe und/oder ihrem Grund nach bestritten wird;

==> gegebenenfalls Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten:

  • zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57);
  • zu Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO);
  • zur Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
  • zu einer Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
  • zur Stillegung oder vorläufigen Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
  • zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere:
  • wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll,
  • wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
  • wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
  • zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).

Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).

Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:

Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen. Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis:

  • Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 09.02.2026

Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht am 15.12.2025

8 IN 1018/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WS Bedachungen GmbH, Friedrichsring 28, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56372), vertr. d.: Carola Wyzisk, (Geschäftsführerin), ist am 12.12.2025 um 09:54 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 12.12.2025